Diagnostik für Kinder

DIAGNOSTIK

Eine fachgerechte Diagnosestellung steht am Anfang jeder Therapie und eine gute Diagnostik erfasst die Gesamtentwicklung eines Kindes.

In einem ausführlichen Anamnesegespräch werden die Symptomatik und die bisherige Entwicklung des Kindes erfragt. Der Verlauf von Schwangerschaft und Geburt, das Erlernen der Sprache und der Motorik, der Eintritt in Kindergarten und Schule, das Auftreten von Krankheiten oder Beeinträchtigungen, aber auch das Vorkommen von Legasthenie oder Dyskalkulie in der Familiengeschichte, bei Eltern, Großeltern oder Geschwistern liefern wichtige Hinweise für die Diagnosestellung.

Ob eine klinisch relevante Störung der Lese- Rechtschreib- oder Rechenfertigkeiten vorliegt, wird durch eine Testung dieser Fertigkeiten sowie der allgemeinen Intelligenz, mithilfe standardisierter Testverfahren festgestellt. Die schulischen Fertigkeiten werden dabei im Vergleich zum allgemeinen Begabungsniveau interpretiert. Gehört  ein durchschnittlich intelligentes Kind aufgrund seiner Leistungen im Lesen, Schreiben oder Rechnen zu den schwächsten 10 Prozent seiner Altersgruppe und erreicht eindeutig nicht das Niveau, das man aufgrund seiner Intelligenz erwarten würde, kann die Diagnose Lese- Rechtschreib- oder Rechenstörung gestellt werden.

Dieses doppelte Diskrepanzkriterium ist bei durchschnittlich intelligenten Kindern das geeignete Maß zur Stützung der klinischen Diagnose einer Legasthenie oder Dyskalkulie. Bei einer niedrigeren oder höheren Intelligenz kommt es jedoch zu Verzerrungen. In diesen Fällen bildet das Regressionsmodell den klinischen Befund besser ab. Dabei wird die für die Diagnose erforderliche Schulleistung ins Verhältnis zur Intelligenz gesetzt. Im Vergleich zum Diskrepanzmodell wird für überdurchschnittlich Intelligente eine höhere und für unterdurchschnittlich Intelligente eine niedrigere Diskrepanz zum Erfüllen des Kriteriums benötigt. Ein hochbegabter Schüler mit einem IQ von 130 ist demnach durchaus Legastheniker,  wenn seine Lese- oder Rechtschreibleistungen noch denen von 34 Prozent seiner Altersgruppe entsprechen. Die Regressionstabelle, die für die Lese-Rechtschreibstörung entworfen wurde, kann analog für die Bestimmung einer Rechenstörung angewandt werden. Eine neurologische Erkrankung oder Sinnesfunktionsstörung (Zerebralparese, Epilepsie, Seh- und Hörfunktionsstörung, sekundäres Lese- und Rechtschreib- oder Rechenversagen, Verlustsyndrom nach erworbener Hirnschädigung) ist als Ursache für das Versagen im Lesen und Rechtschreiben bzw. Rechnen auszuschließen. Eine Überprüfung von Sehstärke und Gehör durch den Augen- oder Ohrenarzt ist sicher zu stellen.

Herauszufinden, warum ein Kind Lesen, Schreiben oder Rechnen nicht erlernt, ist eine weitere wichtige Aufgabe diagnostischer Verfahren. Die Antwort auf diese Frage liefert entscheidende Hinweise für die Förderung des Kindes.

Von den Neurowissenschaftlern wird inzwischen fundiert belegt, dass Lernstörungen auf neurobiologische Funktionsstörungen zurückgeführt werden können. Hierzu zählen feinmotorische Auffälligkeiten, Sprachverständnisstörungen, Störungen der zentralen auditiven oder visuellen Wahrnehmung, des Gedächtnisses oder der Aufmerksamkeit. Relevante Hinweise auf beeinträchtigte Teilleistungen lassen sich bereits aus den Beobachtungen in der Testsituation und der differenzierten Betrachtung des Leistungsprofils eines mehrdimensionalen Intelligenztests ableiten. Finden sich hier etwa Hinweise auf Störungen der Aufmerksamkeit, des Arbeitsgedächtnisses, der visuell- räumlichen Wahrnehmung oder des Sprachverständnisses können weitere Tests detaillierte Auskunft geben.

Eine besondere Bedeutung kommt der Feststellung psychischer Störungen zu, die mit Lern- und Leistungsstörungen häufig unmittelbar verknüpft sind. Dabei kann es sich um Anpassungsstörungen mit Angst und Depression, der Schulangst, der Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung oder Störungen des Sozialverhaltens wie Aggressivität oder sozialem Rückzug handeln. Das Ausmaß der Beeinträchtigung und der individuelle Leidensdruck werden über eine gründliche Befragung psychischer Vorgänge und die Durchführung geeigneter Testverfahren zur Emotionsdiagnostik festgestellt. Dabei sind auch die psychosozialen Umstände, insbesondere hinsichtlich innerfamiliärer Belastungen, erzieherischer Konflikte, etwa in der Hausaufgabensituation sowie unzureichende schulische Förderung bedeutsam. Im Zusammenhang mit schulischen Anforderungen auftretende körperliche Beschwerden wie Bauch? oder Kopfschmerzen, Übelkeit etc. bedürfen immer einer medizinischen Abklärung. 

Die Integration und Bewertung aller diagnostischen Informationen ist Voraussetzung, um zu einer insgesamt stimmigen Einschätzung zu kommen und geeignete therapeutische Maßnahmen einleiten zu können.

Erstellt werden solche differenzierten Diagnosen von den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken, den niedergelassenen Kinder – und Jugendpsychiatern, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstellen der Gesundheitsämter, den Schulpsychologischen Beratungsstellen der Schulämter und in den Einrichtungen des Legasthenie- Zentrums Berlin.

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Infoflyer Legasthenie-Zentrum Berlin